Schlieren und Zürich unterzeichnen Absichtserklärung zur kooperativen Planung von Schlieren Nordost
In einem "Letter of Intent" (Absichtserklärung) haben die beiden Städte ihre Absicht zu einem gemeinsamen Vorgehen für die Planung und Entwicklung von Schlieren Nordost festgehalten. Das Gebiet umfasst ein rund 324'000m² grosses Areal auf Schlieremer Boden, das im Eigentum der Stadt Zürich steht. Ziel ist es, im Rahmen einer kooperativen Planung die Grundlagen für eine qualitativ hochwertige und langfristige Entwicklung zu erarbeiten.
In Schlieren wurden in den letzten Jahren mehrere grosse Areale entwickelt oder befinden sich derzeit noch im Entwicklungsprozess. Der Nordosten von Schlieren verbleibt als das grösste zusammenhängende Entwicklungsgebiet in der Gemeinde. Innerhalb dieses Gebietes ist die Stadt Zürich Eigentümerin eines rund 324'000m² grossen Areals auf Schlieremer Boden. Dieses Areal stellt einerseits eine wichtige Landreserve für die Stadt Zürich dar, ist aber auch von grosser Bedeutung für die Entwicklung der Stadt Schlieren.
Heute wird das Gebiet im Rahmen verschiedener Baurechte genutzt, welche mehrheitlich zwischen 2043 und 2050 enden. Den Umgang mit diesen auslaufenden Baurechten auf ihrem Areal möchte die Stadt Zürich frühzeitig und auf einer soliden planerischen Basis klären.
Zürich und Schlieren unterzeichnen gemeinsame Absichtserklärung
Mit der im Januar 2026 unterzeichneten Absichtserklärung (Letter of Intent) bekräftigen die beiden Städte ihren Willen, in einer kooperativen Planung bis 2030 ein verbindliches Leitbild zu erarbeiten. Dieses definiert die strategischen Ziele und Rahmenbedingungen für die künftige städtebauliche Entwicklung und Nutzung des Gebiets und dient beiden Städten als Grundlage für weitere Planungsschritte und Entscheide.
Als Standortgemeinde sieht Schlieren in der kooperativen Planung die Chance, ein bedeutendes Areal gemeinsam mit der Grundeigentümerin zu gestalten. Die Stadt Zürich erkennt in der Zusammenarbeit das Potenzial, die langfristig nachhaltige Nutzung des Gebiets im gegenseitigen Interesse zu sichern.
