Anpassung Taxordnung Sandbühl und Pflegewohnungen mit Wirkung ab 1. Januar 2026
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 234 vom 22. Oktober 2025 die neue Taxordnung Sandbühl und Pflegewohnungen, SKR-Nr. 13.20, mit Gültigkeit ab 1. Januar 2026 angepasst.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen von der Mitteilung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksgericht Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs.1 VRG i.V.m. § 19 b Abs. 2 lit. c. VRG sowie Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die angepasste Taxordnung Sandbühl und Pflegewohnungen kann unter Telefon 044 738 15 76 bestellt sowie im Stadthaus, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren oder online unter www.schlieren.ch, amtliche Mitteilungen, Erlass (SKR 13.20) eingesehen werden.
Stadtrat Schlieren
3. November 2025
