Totalrevision Geschäftsordnung der Sozialbehörde (SKR Nr. 2.50) per 1. Januar 2025
Der Stadtrat hat am 6. November 2024 die Totalrevision der Geschäftsordnung der Sozialbehörde SKR Nr. 2.50, per 1. Januar 2025 beschlossen. Mit Beschluss vom 3. Oktober 2024 hat die Sozialbehörde die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen (SKR Nr. 2.51) erlassen, welche unter Vorbehalt der Inkraftsetzung der Geschäftsordnung (SKR Nr. 2.50) ebenfalls per 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Geschäftsordnung der Sozialbehörde sowie die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen wurden letztmals im 2013 überarbeitet. Seitdem hat es verschiedene Änderungen im übergeordneten Recht gegeben, zudem wurden im Rahmen der Reorganisation der Abteilung Soziales Aufgaben neu bestimmt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die totalrevidierte Geschäftsordnung der Sozialbehörde inkl. den Ausführungsbestimmungen können unter Telefon 044 738 15 76 bestellt sowie im Stadthaus, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren oder online unter www.schlieren.ch, Neuigkeiten, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR Nr. 2.50/2.51, eingesehen werden.
Stadtrat
15. November 2024