Stadtratsnachrichten: Modernisierung der Bau- und Zonenordnung
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Schlieren legt fest, in welchen Zonen welche Art von Bauten zulässig sind und steckt den Rahmen ab, wie diese sich ins Ortsbild einfügen müssen. Die derzeit gültige BZO ist bald 25 Jahre alt und muss an die Erfordernisse einer zeitgenössischen Bauweise angepasst werden. Der kantonale Richtplan, der für alle Städte und Gemeinden des Kantons Zürich bindend ist, sieht in Schlieren eine Innenverdichtung vor. Diese Verdichtung soll nicht zu Lasten der städtebaulichen Qualität gehen, was auch in der BZO abgebildet werden soll. Bei der Überarbeitung des Regelwerks soll zudem auch den Folgen des Klimawandels Rechnung getragen werden. Diese Zielvorgaben sind bereits im Stadtentwicklungskonzept sowie im kommunalen Richtplan Siedlung und Landschaft, der im Parlament hängig ist, aufgegriffen worden und sollen nun auch in der BZO konkretisiert werden. Dies stellt eine höchst komplexe Aufgabe dar. Für die Gesamtüberprüfung der BZO hat der Stadtrat einen Kredit von 140'000 Franken bewilligt. In diesem Zusammenhang ist das Büro für Raumentwicklung, urbanista.ch, Zürich, mit der Analyse der heutigen Situation und der Ausarbeitung eines Revisionsvorschlags beauftragt worden.
In den Stadtratsbeschlüssen finden Sie weitere Informationen.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Stadtpolizei Schlieren/Urdorf hat die folgenden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:
04.-25.03.2020 an der Kampstrasse (max. Limite 30 km/h); 9'315 gemessene Fahrzeuge, 39 Übertretungen, maximale Höchstgeschwindigkeit 57 km/h