"Ausserhalb den in der kommunalen Polizeiverordnung festgelegten Ruhezeiten gibt es keine allgemeinen Lärmeinschränkungen. Gemäss kommunaler Polizeiverordnung gelten die Ruhezeiten zwischen 20.00 - 07.00 Uhr, zwischen 12.00 - 13.00 Uhr sowie an öffentlichen Ruhetagen. Ausserhalb diesen Zeiten ist gerade bei Baustellen mit Lärm zu rechnen."