Öffentliche Auflage: Entlassung des Reservoirs "Lölimoos 1" (Inventarobjekt BA0148) aus dem kommunalen Inventar der kulturhistorischen Objekte
Mit Stadtratsbeschluss Nr. 226 vom 6. November 2024 verzichtet die Stadt Schlieren auf die definitive Unterschutzstellung des Reservoirs "Lölimoos 1" (Inventarobjekt BA0148), Kat. Nr. 8979 und entlässt die Baute unter dem Vorbehalt, dass dannzumal eine rechtskräftige Baubewilligung und eine Baufreigabe vorliegt, aus dem kommunalen Inventar der kulturhistorischen Objekte.
Die Akten liegen bei der Stadtverwaltung, Bausekretariat, 2. OG, Büro 204 vom 22. November bis 21. Dezember 2024 während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.