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Amtliche Mitteilungen
12. Januar 2018

Volksinitiative Begegnungszone im Bahnhofbereich

Ein Initiativkomitee bestehend aus:
  • Pascal Leuchtmann
  • Walter Jucker
  • Dominik Ritzmann
  • Andreas Kriesi
  • Beat Rüst
  • Leila Drobi
  • Songül Viridén
  • Wendy Buck
  • Silvia Meier-Jauch
  • Robert Horber
  • Henry Jager

hat die Unterschriftenliste zu einer Volksinitiative mit folgendem Wortlaut zur Vorprüfung eingereicht:

Volksinitiative Begegnungszone im Bahnhofbereich
An der Bahnhofstrasse, Güterstrasse bis zur Personenunterführung West, Grabenstrasse ist eine Begegnungszone gemäss Vorlage 11/2017 des Stadtrats Schlieren vom 14. August 2017 zu erstellen. Von den Vorgaben der Vorlage darf nur unwesentlich abgewichen werden. Eine Verlängerung der Begegnungszone auf der Bahnhofstrasse bis zur Ringstrasse muss ebenfalls geplant und umgesetzt werden.

Begründung:

Das Zentrum von Schlieren nimmt langsam Gestalt an. Noch immer gibt es Gebiete, die nicht für alle Verkehrsteilnehmer gleichermassen gut erschlossen sind. Dies betrifft insbesondere das südliche Bahnhofsgebiet. Obwohl dieses Gebiet primär für die Benützer des Bahnhofs (und somit hauptsächlich für die Fussgänger) ausgestaltet werden soll, ist es heute sehr stark vom Auto geprägt. Das Auto darf aber auch in Zukunft nicht ganz aus diesem Gebiet verdrängt werden, wie dies eine Initiative vor zwei Jahren verlangte. Es ist vielmehr ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden anzustreben. Dies schafft die Vorlage des Stadtrates ergänzt mit einer weiteren Ausdehnung einer Begegnungszone auf die ganze Bahnhofstrasse. Eine Zone die nicht nur Parkplätze für die Fahrzeuglenkenden bietet, sondern auch den Fussgängern ein gutes Vorankommen garantiert und ein Verweilen auf den Strassen und den Plätzen ermöglicht. Eine Begegnungszone entspricht dem guten alten Schweizerischen Prinzip eines Kompromisses für alle Teilnehmenden. Niemand wird übermässig benachteiligt oder bevorzugt!


Gemäss § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung sind für das Zustandekommen der Initiative mindestens 200 Unterschriften von in Schlieren stimmberechtigten Personen notwendig. Die Frist für die Unterschriftensammlung beginnt mit dem Datum dieser Publikation zu laufen und dauert sechs Monate.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 8. Januar 2018 festgestellt, dass Titel, Begründung und Form der durch das Initiativkomitee am 19. Dezember 2017 eingereichten Unterschriftenliste den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stadtrat Schlieren
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