26. Feb. 2021, 11:34 Uhr
Corona-Virus: Ab 1. März gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten
Nachdem der Bundesrat die Massnahmen gegen das Corona-Virus gelockert hat, passt die Stadt Schlieren die bisherigen Regelungen an.
Neu ab 1. März 2021
Weiterhin sind Veranstaltungen verboten. Deshalb wird auf die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten nach wie vor verzichtet. Ausnahme bleibt die Nutzung der Turnhallen für Sportangebote für unter 20-Jährige.
Weitere Informationen: Website Stadt Schlieren, Corona-Virus
- gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.
- ist die Bibliothek wie gewohnt wieder für alle geöffnet.
- kann auch das Jugendhaus kube wieder geöffnet werden.
Weiterhin sind Veranstaltungen verboten. Deshalb wird auf die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten nach wie vor verzichtet. Ausnahme bleibt die Nutzung der Turnhallen für Sportangebote für unter 20-Jährige.
Weitere Informationen: Website Stadt Schlieren, Corona-Virus