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Amtliche Mitteilungen
03. November 2017

Erneuerungswahl des Notars/der Notarin für die Amtsdauer 2018 bis 2022 - Wahlanordnung

Notariatskreis Schlieren
(Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Bonstetten, Schlieren, Stallikon, Uitikon, Urdorf und Wettswil)

Der Stadtrat Schlieren hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl des Notars/der Notarin für die Amtsdauer 2018 bis 2022, gestützt auf die massgeblichen Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), auf Sonntag, 4. März 2018, angeordnet.

Wahlvorschläge sind innert 40 Tagen seit dieser Publikation, d. h. bis spätestens Mittwoch, 13. Dezember 2017, beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, einzureichen.

Wählbar ist jede Person, die das Wahlfähigkeitszeugnis des Obergerichts besitzt. Die vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person das Amt schon bisher ausgeübt hat, angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus dem Notariatskreis Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei Schlieren (Telefon 044 738 15 76) erhältlich oder stehen unter www.schlieren.ch zum Download bereit.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stadtrat Schlieren
2017-10-172017-…mular_notar.pdf (PDF, 173 KB)
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