Totalrevision Gebührentarif (SKR Nr. 9.11) per 1. Januar 2025
Der Stadtrat hat am 6. November 2024 die Totalrevision des Gebührentarifs, SKR 9.11, per 1. Januar 2025 beschlossen. Die Anpassungen erfolgten aus Gründen der Anpassung an Gegebenheiten, Preisanpassungen oder aufgrund von Angebotsänderungen.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der totalrevidierte Gebührentarif kann unter Telefon 044 738 15 76 bestellt sowie im Stadthaus, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren oder online unter www.schlieren.ch, Neuigkeiten, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR 9.11, eingesehen werden.
Stadtrat
15. November 2024