Reglement über die Beiträge der Eltern/Erziehungsberechtigten an die schulergänzende Betreuung SKR 14.61, Revision
Die Volksschulgesetzgebung hält fest, dass die Gemeinden in der Zeit zwischen 7:30 Uhr und 18:00 Uhr ein Tagesstruktur-Angebot zur Verfügung stellen, das dem tatsächlichen Bedarf entspricht (Art. 30a Abs. 2 Volksschulgesetz, VSG, sowie Art. 32a Abs. 1 Volksschulverordnung, VSV). Tagesstrukturen sind Betreuungsangebote, die Schülerinnen und Schüler ergänzend zum Unterricht besuchen können (Art. 30a Abs. 1 VSG).
Die Schulpflege hat das Angebot der schulergänzenden Betreuung überarbeitet und dabei die Morgenbetreuung um eine halbe Stunde (ab 07:00 Uhr inkl. Frühstück) erweitert. Zudem kann die Nachmittagsbetreuung auch nur für den halben Nachmittag (ausser Mittwoch) gebucht werden. Als zuständige Behörde für den Erlass von Bestimmungen über die Tarifordnung der Gebühren für Elternbeiträge an Dienstleistungen ausserhalb der unentgeltlichen Volksschule (Art. 31 Ziffer 6 Gemeindeordnung) beschloss die Schulpflege, die Tarife für die erweiterte Morgenbetreuung auf Fr. 7.00 festzusetzen. Dabei handelt es sich um einen Einheitstarif. Bei der Nachmittagsbetreuung wurden die weiterhin einkommensabhängigen Tarife entsprechend der buchbaren Module angepasst.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Reglement inkl. Tarife kann bei der Abteilung Bildung und Jugend, Schulverwaltung, Freiestrasse 1, 8952 Schlieren oder online unter www.schule.schlieren.ch, Schulpflege, Newsletter, Erlass SPF Nr. 119 24/25 gültig ab 01. August 2025 ab dem 24. Januar 2025 eingesehen werden.
Schulpflege
Schlieren, 24. Januar 2025