Beschreibung
Für eine Nacht hatte die Firma Schmid nach der Beanstandungen die Lichter ausgeschaltet. Seither wird wieder munter in die Wohnungen geleuchtet. Die Stadt sollte es doch schaffen, dass die Lichter von 2200-0600 ausgestellt werden. In der Stadt Zürich gilt das 2200-0600 Reglement aufgrund gerichtlicher Entscheide bereits lange. Sogar das Spital Balgrist darf nicht Leuchten, dabei wäre es in diesem Fall deutlich verständlicher. https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/balgrist-nervt-anwohner-mit-leuchtreklame/story/18176843
Zum Beispiel Geschäftsnummer: VB.2017.00324
(Verwaltungsgericht Kanton Zürich)
Beleuchtung einer Eigenwerbung; Lichtimmissionen; Vorsorgeprinzip; Synchronisation mit dem Nachtruhefenster.
Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung – sowie den dieser zugrundeliegenden Empfehlungen und Richtlinien – besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse an der grundsätzlichen Abschaltung von nicht aus Sicherheitsgründen benötigten Lichtquellen während der Nachtruhe, also zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr (E. 4.3). Eine solche Abschaltung erweist sich vorliegend insbesondere auch deshalb als verhältnismässig, da die Beschwerdeführerin ohnehin weit über ihre Öffnungszeiten hinaus auf ihr Produkt aufmerksam machen kann (E. 6.2).
Also, bitte Licht ab. Und wenn es auch für den aktuellen Fall kein Gerichtsentscheid gibt, so darf die Firma Schmid der Wohnbevölkerung durchaus den entsprechenden Respekt entgegenbringen. Wir haben die Werbung in all den Monaten nun ja zur genüge verinnerlicht:-). Und wenn die Firma Schmid nicht auf das Baudepartement hört, dann könnte auch Bauherr Geistlich mal den Hörer in die Hand nehmen. Danke.