Vielen Dank für die Meldung. Heute Mittag konnte von der Stadtpolizei kein Imbisswagen festgestellt werden. Grundsätzlich gilt: Steht der Imbisswagen auf Privatgrund und wird kein Alkohol verkauft, benötigt es keine Bewilligung (Patent). Das Einverständnis des Grundeigentümers muss natürlich vorhanden sein.