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 Stadtmelder  12.02.2019
Spiel-, Sport- und Grünanlagen

Hortspielplatz und Wiese

Beschreibung
Entlang des Randes und auf dem Spielplatz in letzter Zeit immer wieder Hundekot

Zum Teil direkt bei den Spielgeräten!!!



Es braucht mehr Hinweisschilder! für dumme Menschen die nicht verstehen wo Hunde nicht hingehören

Z.B. Vom Hort her gesehen ist keins angebracht
Karte
Schulstrasse 12
8952 Schlieren

Antworten

 27. Feb. 2019, 15:09 Uhr
Hundegesetz 554.5
"§ 13. 1 Wer einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass
Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden.
2 Kot ist in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen korrekt zu beseitigen.
G. Straf- und Schlussbestimmungen
Strafen § 27. 1 Übertretungen der Vorschriften dieses Gesetzes und der Vollziehungsverordnung werden mit Busse bestraft. In leichten Fallen kann ein Verweis erteilt werden.
2 Ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur sind die Statthalterämter zuständig für die Ahndung von Übertretungen, die nicht in der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren vorgesehen sind."

Wie Sie dem zitierten Hundegesetz entnehmen können, ist jeder Hundehalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Verschmutzung durch Hundekot stattfindet.
Sollten Übertretungen auftreten müssten diese namentlich und zeitgleich der Polizei gemeldet werden. Die Polizei ist informiert und darauf sensibilisiert worden.
 12. Feb. 2019, 07:43 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Die zuständige Dienststelle wurde informiert und wird dem Gemeldeten nachgehen.
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