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Amtliche Mitteilungen
Publiziert am 26. Jun 2026, 07:00 Uhr

Beschlüsse des Gemeindeparlaments vom 22. Juni 2026

  1. Der Geschäftsbericht 2025 wird abgenommen (33 zu 0 Stimmen).
  2. Die Jahresrechnung 2025 wird genehmigt (34 zu 0 Stimmen).
  3. Der Vorlage des Stadtrats zur Bau- und Zonenordnung auf Festsetzung Teilrevision Zentrum und Naturgefahren wird zugestimmt (33 zu 1 Stimmen):
    3.1 Die Festsetzung der Teilrevision Nutzungsplanung, bestehend aus dem Änderungsplan Zonenplalan, der Änderung der Bauordnung und dem Änderungsplan Kernzonenplan;
    3.2. Kenntnisnahme des Berichts gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV);
    3.3. Genehmigung sowohl des Übertrags vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen als auch der Zahlung an den Kanton Zürich für die Einzonung sowie eines Kredits von Fr. 373'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung (INV00673);
    3.4. Ermächtigung des Stadtrats, allfällige aus dem Genehmigungsverfahren zwingend notwendige Änderungen der Vorlage in eigener Zuständigkeit vorzunehmen.
  4. Der Antrag des Stadtrats auf Schaffung einer Fachstelle Frühe Kindheit wird in der Schlussabstimmung mit dem folgenden Änderungsantrag der GPK-Mehrheit genehmigt (34 zu 0 Stimmen):
    - Die 40% Stelle "Frühe Kindheit" wird als Pilotprojekt geführt und auf fünf Jahre befristet.
  • Der Antrag des Stadtrats auf Genehmigung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung wird in der Schlussabstimmung mit folgenden zwei  Änderungsanträgen der GPK genehmigt (34 zu 0 Stimmen):
    - Die Unterstützungsbeiträge werden nur bei deutschsprachigen Kindertagesstätten und Tagesfamilien entrichtet. Die §§ 4 und 5 der Verordnung werden entsprechend angepasst.
    - Die obere Einkommensgrenze für den Bezug von Unterstützungsleistungen wird von Fr. 140'000.00 auf Fr. 130'000.00 gesenkt. § 9 der Verordnung wird entsprechend angepasst und die letzte Einkommensstufe in der Tabelle auf 125'001.00 bis 130'000.00 festgelegt.

 

Gemeindeparlament

David Baumann, Präsident

Carmela Schürmann, Parlamentssekretärin                

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Beschlüsse kann

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. m. § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden.
  • wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. 1 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).

Die Beschlüsse gemäss Ziff. 3 (Punkt 3.1) und Ziff. 5 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 60 Tage von der Veröffentlichung an.

 

Schlieren, 26. Juni 2026

 

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