Publiziert am 26. Jun 2026, 07:00 Uhr
Beschlüsse des Gemeindeparlaments vom 22. Juni 2026
- Der Geschäftsbericht 2025 wird abgenommen (33 zu 0 Stimmen).
- Die Jahresrechnung 2025 wird genehmigt (34 zu 0 Stimmen).
- Der Vorlage des Stadtrats zur Bau- und Zonenordnung auf Festsetzung Teilrevision Zentrum und Naturgefahren wird zugestimmt (33 zu 1 Stimmen):
3.1 Die Festsetzung der Teilrevision Nutzungsplanung, bestehend aus dem Änderungsplan Zonenplalan, der Änderung der Bauordnung und dem Änderungsplan Kernzonenplan;
3.2. Kenntnisnahme des Berichts gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV);
3.3. Genehmigung sowohl des Übertrags vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen als auch der Zahlung an den Kanton Zürich für die Einzonung sowie eines Kredits von Fr. 373'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung (INV00673);
3.4. Ermächtigung des Stadtrats, allfällige aus dem Genehmigungsverfahren zwingend notwendige Änderungen der Vorlage in eigener Zuständigkeit vorzunehmen. - Der Antrag des Stadtrats auf Schaffung einer Fachstelle Frühe Kindheit wird in der Schlussabstimmung mit dem folgenden Änderungsantrag der GPK-Mehrheit genehmigt (34 zu 0 Stimmen):
- Die 40% Stelle "Frühe Kindheit" wird als Pilotprojekt geführt und auf fünf Jahre befristet.
- Der Antrag des Stadtrats auf Genehmigung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung wird in der Schlussabstimmung mit folgenden zwei Änderungsanträgen der GPK genehmigt (34 zu 0 Stimmen):
- Die Unterstützungsbeiträge werden nur bei deutschsprachigen Kindertagesstätten und Tagesfamilien entrichtet. Die §§ 4 und 5 der Verordnung werden entsprechend angepasst.
- Die obere Einkommensgrenze für den Bezug von Unterstützungsleistungen wird von Fr. 140'000.00 auf Fr. 130'000.00 gesenkt. § 9 der Verordnung wird entsprechend angepasst und die letzte Einkommensstufe in der Tabelle auf 125'001.00 bis 130'000.00 festgelegt.
Gemeindeparlament
David Baumann, Präsident
Carmela Schürmann, Parlamentssekretärin
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. m. § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden.
- wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. 1 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).
Die Beschlüsse gemäss Ziff. 3 (Punkt 3.1) und Ziff. 5 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 60 Tage von der Veröffentlichung an.
Schlieren, 26. Juni 2026
