31. Aug. 2022, 09:38 Uhr
Preisüberwacher stützt Berechnungen der Stadt Schlieren: Erhöhung des Gastarifs ist bestätigt
Der Stadtrat hat im März 2022 beschlossen, den Gastarif per 1. Mai 2022 aufgrund der stark gestiegenen Einkaufspreise zu erhöhen. Gegen diesen Beschluss wurde rekurriert. Der Preisüberwacher hat dazu Stellung genommen und bestätigt, dass die Tariferhöhung nachvollziehbar und nicht missbräuchlich ist.
Aufgrund eines Rekurses gegen den Beschluss zur Anpassung des Gastarifs hat die Stadt Schlieren die Berechnungsgrundlagen zur vorgesehenen Erhöhung per 1. Mai 2022 dem Preisüberwacher zur Stellungnahme eingereicht. Dies forderten die Rekurrenten.
Der Preisüberwacher hat in seinem Schreiben an den Stadtrat vom August 2022 bestätigt, dass die Überwälzung der nachweislich gestiegenen Gasbeschaffungskosten nicht zu beanstanden ist. Er hält fest, dass die Berechnungen der Stadt nachvollziehbar sind. Die Tariferhöhung sei nicht missbräuchlich im Sinne des Preisüberwachungsgesetzes.
Auf der Basis dieser Stellungnahme hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 den Beschluss vom 17. März 2022 über die Gastariferhöhung per 1. Mai 2022 mit erstmaliger Rechnungsstellung per 1. Oktober 2022 bestätigt. Gegen diese Verfügung kann Rekurs erhoben werden, jedoch hat der Stadtrat die aufschiebende Wirkung entzogen, da aufgrund der in den letzten Monaten stark angestiegenen Einkaufspreise und der inzwischen aufgebrauchten finanziellen Reserven des Eigenwirtschaftsbetriebs der Gasversorgung Schlieren die Gasversorgung Schlieren dringend darauf angewiesen ist, die neuen Gastarife umgehend anwenden zu können. Darüber hinaus wird dem Bezirksrat beantragt, den Rekurs gegen die Erhöhung per 1. Mai 2022 abzuweisen, zumal nun auch der Preisüberwacher die Gastariferhöhung für unbedenklich befand.
Der Preisüberwacher hat in seinem Schreiben an den Stadtrat vom August 2022 bestätigt, dass die Überwälzung der nachweislich gestiegenen Gasbeschaffungskosten nicht zu beanstanden ist. Er hält fest, dass die Berechnungen der Stadt nachvollziehbar sind. Die Tariferhöhung sei nicht missbräuchlich im Sinne des Preisüberwachungsgesetzes.
Auf der Basis dieser Stellungnahme hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 den Beschluss vom 17. März 2022 über die Gastariferhöhung per 1. Mai 2022 mit erstmaliger Rechnungsstellung per 1. Oktober 2022 bestätigt. Gegen diese Verfügung kann Rekurs erhoben werden, jedoch hat der Stadtrat die aufschiebende Wirkung entzogen, da aufgrund der in den letzten Monaten stark angestiegenen Einkaufspreise und der inzwischen aufgebrauchten finanziellen Reserven des Eigenwirtschaftsbetriebs der Gasversorgung Schlieren die Gasversorgung Schlieren dringend darauf angewiesen ist, die neuen Gastarife umgehend anwenden zu können. Darüber hinaus wird dem Bezirksrat beantragt, den Rekurs gegen die Erhöhung per 1. Mai 2022 abzuweisen, zumal nun auch der Preisüberwacher die Gastariferhöhung für unbedenklich befand.