Ergebnisse des 1. Wahlgangs der Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern des Stadtrats und dessen Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 - 2030 vom 8. März 2026 und Ankündigung des 2. Wahlgangs vom 14. Juni 2026 für die Besetzung von offenen Stellen
Die detaillierten Resultate der Erneuerungswahl des Stadtrats und dessen Präsidentin bzw. Präsidenten können Sie dem Anhang entnehmen.
Da gemäss dem Protokoll des Wahlbüros vom 8. März 2026 die Stelle der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Stadtrats im ersten Wahlgang nicht besetzt werden konnte, findet am Sonntag, 14. Juni 2026 ein zweiter Wahlgang statt.
In Anwendung von § 84b Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84b Abs. 2 GPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 15.30 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei (stadtkanzlei@schlieren.ch, Tel. 044 738 15 76) erhältlich oder stehen ebenfalls im Anhang zum Download bereit. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs wird am 17. Juni 2026 amtlich publiziert.
Gegen das jeweilige Wahlergebnis kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat und Wahlbüro
