Beschlüsse des Gemeindeparlaments vom 18. Dezember 2024 (Fortsetzung der Sitzung vom 16. Dezember 2024)
1. Vorlage Nr. 16/2024 Genehmigung des Budgets und Festsetzung des Steuerfusses 2025:
a. Budget 2025 mit den durch das Gemeindeparlament beschlossenen Änderungen
Erfolgsrechnung Fr.
Gesamtaufwand 217'667'100.00
Ertrag ohne ordentliche Steuern Rechnungsjahr 151'804'400.00
Zu deckender Aufwandüberschuss -65'862'700.00
Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben 30'967'000.00
Einnahmen 1'631'100.00
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen 29'335'900.00
Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben 3'831'000.00
Einnahmen 7'155'100.00
Einnahmenüberschuss Finanzvermögen 3'324'100.00
Erfolgsrechnung
Zu deckender Aufwandüberschuss -65'862'700.00 Steuerertrag bei 111 % 60'717'000.00 Aufwandüberschuss -5'145'700.00
b. Der Gemeindesteuerfuss wird für das Jahr 2025 auf 111 % der einfachen Gemeindesteuer festgesetzt, unter der Annahme eines mutmasslichen Steuerertrags zu 100 % von Fr. 60'717'000.00. Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet.
Das bereinigte Budget 2025 und der auf 111 % der einfachen Gemeindesteuer festgesetzte Gemeindesteuerfuss werden mit 22 zu 13 Stimmen bei 0 Enthaltungen genehmigt.
Gemeindeparlament
Rixhil Agusi Christoph Lienhard
Präsidentin Parlamentssekretär a.i.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden.
– wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).
Schlieren, 23. Dezember 2024