Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Schulpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030 und Ansetzung der zweiten Frist
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 30. Januar 2026 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Schulpflege innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
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Aeberli, Annina |
1985 |
Schlieren |
Projektleiterin |
neu |
Sozialdemokratische Partei |
SP |
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Bachmann, Nicole |
1968 |
Schlieren |
Tiermedizinische Praxisassistentin |
bisher |
FDP.Die Liberalen |
FDP |
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Bertsch, Lionel |
1995 |
Schlieren |
Dozent Marketing/Leiter Vertriebs- und Marktentwicklung |
neu |
parteilos |
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Delgado, Marta |
1982 |
Schlieren |
Teamleitung MPA |
bisher |
parteilos |
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Eicher, Sandra |
1967 |
Schlieren |
Sozialpädagogin/Mediatorin FSM/GF Autismus Leben und Arbeiten |
bisher |
Grünliberale Partei |
GLP |
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Epprecht, Doris |
1966 |
Schlieren |
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bisher |
Die Mitte |
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Gemma, Maurizio (Mauri) |
1980 |
Schlieren |
Projektleiter |
neu |
Schweizerische Volkspartei |
SVP |
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Maliqi, Bashkim (Bashi) |
1987 |
Schlieren |
Berufschullehrer |
neu |
Evangelische Volkspartei |
EVP |
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Sax, Philipp |
1981 |
Schlieren |
Ressortleiter Bildungspolitik und Kommunikation |
bisher |
parteilos |
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Springmann, Eva-Maria |
1984 |
Schlieren |
CFO as a Service |
neu |
Sozialdemokratische Partei |
SP |
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 27. März 2026, 14.30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1)).
Als Mitglied der Schulpflege ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Stadt Schlieren hat (§ 23 GPR und Art. 5 Abs. 2 Gemeindeordnung).
Die vorgeschlagenen Personen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei (stadtkanzlei@schlieren.ch, Tel. 044 738 15 76) erhältlich oder stehen unter untenstehendem Link zum Download bereit.
Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 1. April 2026 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 30. Januar 2026 am Sonntag, 14. Juni 2026 statt. In Anwendung von Art. 8 Abs. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat
Schlieren, 20. März 2026
