Funktionen
Favoriten
Benachrichtigungen
Mein Benutzerkonto
Schnellzugriff
Home
Notfallnummern
Weiteres
Impressum
App Download
powered by anthrazit
 
logo
Zurück
Ich bin kein Roboter. Sollten Sie ein Benutzer sein, können Sie dies durch Eingabe des Codes auf dem Bild bestätigen. Danach erhalten Sie den vollständigen Funktionsumfang.
 
schliessen
Amtliche Mitteilungen
Publiziert am 20. Mär 2026, 08:00 Uhr

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Schulpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030 und Ansetzung der zweiten Frist

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 30. Januar 2026 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Schulpflege innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Aeberli, Annina

1985

Schlieren

Projektleiterin

neu

Sozialdemokratische Partei

SP

Bachmann, Nicole

1968

Schlieren

Tiermedizinische Praxisassistentin

bisher

FDP.Die Liberalen

FDP

Bertsch, Lionel

1995

Schlieren

Dozent Marketing/Leiter Vertriebs- und Marktentwicklung

neu

parteilos

 

Delgado, Marta

1982

Schlieren

Teamleitung MPA

bisher

parteilos

 

Eicher, Sandra

1967

Schlieren

Sozialpädagogin/Mediatorin FSM/GF Autismus Leben und Arbeiten

bisher

Grünliberale Partei

GLP

Epprecht, Doris

1966

Schlieren

 

bisher

Die Mitte

 

Gemma, Maurizio (Mauri)

1980

Schlieren

Projektleiter

neu

Schweizerische Volkspartei

SVP

Maliqi, Bashkim (Bashi)

1987

Schlieren

Berufschullehrer

neu

Evangelische Volkspartei

EVP

Sax, Philipp

1981

Schlieren

Ressortleiter Bildungspolitik und Kommunikation

bisher

parteilos

 

Springmann, Eva-Maria

1984

Schlieren

CFO as a Service

neu

Sozialdemokratische Partei

SP

 

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 27. März 2026, 14.30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1)).

Als Mitglied der Schulpflege ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Stadt Schlieren hat (§ 23 GPR und Art. 5 Abs. 2 Gemeindeordnung).

Die vorgeschlagenen Personen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei (stadtkanzlei@schlieren.ch, Tel. 044 738 15 76) erhältlich oder stehen unter untenstehendem Link zum Download bereit. 

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 1. April 2026 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 30. Januar 2026 am Sonntag, 14. Juni 2026 statt. In Anwendung von Art. 8 Abs. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stadtrat

Schlieren, 20. März 2026

link
www.schlieren.ch/aktuell-archi...
Alle Inhalte «Amtliche Mitteilungen»
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
  • Favoriten
    • Meine Favoriten
    • Hinzufügen
    • Anzeigen
    • Abbrechen
...