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Amtliche Mitteilungen
13. Juli 2018

Volksinitiative "Verkehrsberuhigte und überschaubare Gestaltung der Strassen im Bahnhofsbereich

Ein Initiativkomitee bestehend aus:

  • Markus Weiersmüller
  • Sarah Impusino
  • Boris Steffen
  • Heidemarie Busch
  • ierre Dalcher
  • Hans-Ulrich Etter
  • Andreas Geistlich
  • Thomas Grädel
  • Thomas Landis
  • Sasa Stajic
  • Andreas Uhl
  • Peter Voser

hat die Unterschriftenliste zu einer Volksinitiative mit folgendem Wortlaut zur Vorprüfung eingereicht:

Volksinitiative "Verkehrsberuhigte und überschaubare Gestaltung der Strassen im Bahnhofsbereich"

"Die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Schlieren stellen in Form einer allgemeinen Anregung mit dieser Volksinitiative folgendes Begehren:

Die Güter-, Bahnhof-, Graben-, Bach- und Neue Fossertstrasse sind gemäss Planeinzeichnung verkehrsberuhigt und übersichtlich zu planen, baulich zu gestalten, einzurichten und einheitlich zu signalisieren. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Einführung einer Tempo 30-Zone auf diesen Strassen
  • Trennung der Bereiche für Fussgänger durch Trottoirs und für den motorisierten Verkehr und die übrigen Teilnehmer des Langsamverkehrs, soweit möglich, durch die Zuweisung von entsprechenden separaten Verkehrsflächen
  • Erreichen der Überschaubarkeit der Strassen durch Verzicht auf behindernde und die Sicht zu stark einschränkende Strassenmöblierung und/oder des Pflanzens von Bäumen auf der Strassenfläche
  • Anhebung der Strassenflächen auf Trottoirhöhe im Bereich der Aufgänge vom Bahnhof Schlieren gegen Süden und Gesuchstellung bei den zuständigen kantonalen Behörden für das Anbringen von Fussgängerstreifen bei den angehobenen Flächen mit der Bereitschaft dieses Anliegen wenn nötig in Verfahren durchzusetzen

Begründung der Volksinitiative:

Diese Volksinitiative stellt eine Alternative zur Volksinitiative "Begegnungszone im Bahnhofbereich" dar, die gemäss Stadtratsbeschluss vom 30. April 2018 zustande gekommen ist. Jenes Begehren beschränkt sich im Wesentlichen auf das engere Bahnhofsgebiet. Es berücksichtigt das weitere Umfeld mit beachtlichem Verkehr und seinen Folgen auf das engere Bahnhofsgebiet zu wenig.

Mit der Güter- und Grabenstrasse werden die im weiteren Bahnhofsbereich liegenden Wohn- und Geschäftsliegenschaften erschlossen, was zu einem bedeutenden Verkehrsaufkommen führt. In unmittelbarer Nähe des Bahnhofs liegen mit dem Parkside (Migros, kleinere Läden, Büros, zentrale Tiefgarage) und dem neuen Gebäude der SBB (Post Schlieren, Denner, Fitnessstudio, Büros) publikumsintensive Nutzungen mit bedeutendem Parkierungsbedarf. Aufgrund ihrer Funktion sind die Strassenräume um den Bahnhof nicht geeignet für Aufenthalt und Spiel, wie dies eigentlich der Zweck einer Begegnungszone wäre.

Von und nach den Abfahrten/Ankünften der Züge queren die Reisenden den Strassenraum der Güterstrasse gebündelt bei den Aufgängen von und zu den Perrons. Besonders in den Stosszeiten am Morgen und am Abend ist die Zahl der Fussgänger gross. Ihre Sicherheit muss gewährleistet werden.

Diese Initiative für eine Verkehrsberuhigte und überschaubare Gestaltung der Strassen im Bahnhofsbereich mit einheitlicher Signalisation hat das Ziel, eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Die erwähnten Funktionen der Strassen sprechen eindeutig für eine Tempo 30-Zone, die mit einer klaren Einteilung von Strasse und beidseitigen Trottoirs mit möglichst wenigen sichtbehindernden Ausstattungen für alle Teilnehmer überschaubar ist und Klarheit schafft. Für die Fussgänger vom und zum Bahnhof sollen mit zwei auf Trottoirhöhe liegenden und mit Fussgängerstreifen versehenen Übergängen zu den Bahnhofanlagen gebündelte sichere Querungsverhältnisse geschaffen werden.

Mit einer im ganzen Gebiet einheitlichen Tempo 30-Zone werden die verschiedenen Anliegen nach Verkehrs- und Lärmberuhigung besser gelöst. Die Anliegen dieser Initiative sind als Kompromiss zwischen der heutigen zum Teil unbefriedigenden Situation und einer an diesem Ort nicht geeigneten Begegnungszone zu betrachten."

Gemäss § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung sind für das Zustandekommen der Initiative mindestens 200 Unterschriften von in Schlieren stimmberechtigten Personen notwendig. Die Frist für die Unterschriftensammlung beginnt mit dem Datum dieser Publikation zu laufen und dauert sechs Monate.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 9. Juli 2018 festgestellt, dass Titel, Begründung und Form der durch das Initiativkomitee am 29. Juni 2018 eingereichten Unterschriftenliste den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stadtrat Schlieren

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