27. Mär. 2020, 08:30 Uhr
Coronavirus: Weitere Massnahmen der Stadt Schlieren
Aufgrund der Weisungen und Empfehlungen des Bundesrates vom 16. und 20. März 2020 hat die Stadt Schlieren diverse Anpassungen und Ergänzungen der bereits getroffenen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden vorgenommen.
Alle städtischen Massnahmen werden auf der Website www.schlieren.ch/coronavirus fortlaufend aktualisiert.
Neu hinzugekommen sind folgende Massnahmen:
- Die telefonische Erreichbarkeit der Stadtverwaltung wurde reduziert. Die Stadtverwaltung ist erreichbar von Montag bis Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr, und 13.30 bis 15.00 Uhr. Es kann zu Verzögerungen bei der Behandlung von Anliegen kommen.
- Auskünfte im Zusammenhang mit Dienstleistungen der Stadtverwaltung: Telefon 044 738 14 11
- Es gilt ein vorübergehender Rechtsstillstand: Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden.
- Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 wurde u.a. für alle natürlichen Personen bis 31. Mai 2020 erstreckt.
- Die Hauptabfallsammelstelle im Werkhof ist geschlossen. Alle übrigen Sammelstellen sind geöffnet.
- Die Parlamentssitzung vom 6. April 2020 wurde abgesagt.
- Der Abo-Vorverkauf des Bio- und Gartenbades Im Moos wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
- Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind verboten.
- Der Jugendtreff KuBe bleibt geschlossen, ist aber telefonisch unter der Nummer 079 686 88 22 erreichbar.
Informationen zur Schule/Tagesbetreuung sind auf der Website der Schule Schlieren auffindbar.
Der Stadtrat trifft sich neu mindestens einmal wöchentlich, um die aktuelle Entwicklung zu beurteilen und allfällige notwendige Entscheidungen zu treffen.
Bitte befolgen Sie die Empfehlungen und Weisungen des Bundes und des Kantons Zürich.