Stadtratsnachrichten: Neue Gasverordnung
Das heute gültige Reglement der Gasversorgung der Stadt Schlieren datiert vom 14. April 1986. Viele Teile des Reglementes sind nicht mehr zeitgemäss und verschiedene Bestimmungen rechtlich überholt. Ein vom Stadtrat in Auftrag gegebener Entwurf einer überarbeiteten Version wurde an der letzten Sitzung gutgeheissen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die von Bund und Kanton statuierten Klimaziele, die Totalrevision des Energiegesetzes, die Anpassung des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen, diverse Datenschutzbestimmungen etc. Auf kommunaler Ebene sind der Inhalt des Regierungsprogramms und die Netto-Null-Strategie berücksichtigt worden. Weitere Anpassungen wurden in der Strukturierung, der Erlassbezeichnung (neu: Gasverordnung; vorher: Gasreglement) etc. vorgenommen. Der Entwurf wird dem Gemeindeparlament zur Genehmigung weitergeleitet.
Kindergarten Kessler
In der Umgebung des Kesslerplatzes befinden sich verschiedene Liegenschaften, die hauptsächlich der Anlagestiftung der Migros-Pensions-Kasse (MPK) und der Stadt Schlieren gehören. Während rund fünf Jahren wurde ein Gestaltungsplan erarbeitet. Per Definition dient ein Gestaltungsplan dazu, eine besonders gute Überbauung, Gestaltung und Erschliessung von speziell ausgewählten Grundstücken zu ermöglichen. Im Juni 2021 genehmigte das Gemeindeparlament den Privaten Gestaltungsplan "Kesslerplatz".
Aufgrund dieser Ausgangslage hiess der Stadtrat an seiner letzten Sitzung einen Abtretungs- und Dienstbarkeitsvertrag gut. Dieser beinhaltet die finanziellen Abgeltungen des planungsbedingten Vorteils der MPK und die Ausnützungsübertragung, die mit dem Gestaltungsplan entstanden sind. Die Stadt Schlieren erhält dafür rund 4.7 Mio Franken. Im erwähnten Vertrag wird auch der Landabtausch geregelt.
Der Doppelkindergarten, der seit 1967 durch die Schule Schlieren genutzt wird, wurde zurückgebaut bzw. durch einen 1:1 Flächenabgleich getauscht. Neu befindet er sich im Erdgeschoss des neuen Mehrfamilienhauses Badenerstrasse. Zusätzlich ist ein multifunktionaler Raum zur Verfügung gestellt worden. Beide Räume befinden sich zurzeit im Rohbau. Für den Innenausbau des Kindergartens samt multifunktionalem Raum genehmigte der Stadtrat einen Kredit von 840'000.00 Franken.
In den Stadtratsbeschlüssen finden Sie weitere Informationen.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Stadtpolizei Schlieren hat die folgenden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:
18.12.2024-8.1.2025 an der Bundentalstrasse (max. Limite 30 km/h); 13'379 gemessene Fahrzeuge, 114 Übertretungen, maximale Höchstgeschwindigkeit 56 km/h.
Die Kantonspolizei Zürich hat die folgenden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:
18.12.2024 an der Bernstrasse (max. Limite 60 km/h); 3'288 gemessene Fahrzeuge, 23 Übertretungen, maximale Höchstgeschwindigkeit 79 km/h.