Planauflage: Nachträgliche Bewilligung Korrekturfaktor an Mobilfunkanlage (ohne Aussteckung, da keine Änderungen an Mobilfunkanlage) kantonal inventarisiertes Objekt BA0068, Ballonstrasse 16
Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Projektverfasser: cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen
Projekt: Nachträgliche Bewilligung Korrekturfaktor an Mobilfunkanlage (ohne Aussteckung, da keine Änderungen an Mobilfunkanlage) kantonal inventarisiertes Objekt BA0068, Ballonstrasse 16, Kat.Nr. 9136 (Industriezone, BMZ 8, ES IV)
Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6, zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Aus-schreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforde-rungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekurs-recht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verlangt.