Beschreibung
Sehr geehrte Damen und HerrenEin Stadtmelderschreiber machte Sie, die Stadt darauf aufmerksam, dass es an der Wiesenstrasse Grünzeug hat, dass ins Trottoir ragt.
Sie, die Stadt antworteten, dass für das Gebüsch die SBB zuständig ist, was ich nicht bezweifle.
Die Strassenverkehrsordnung (StrAV) 700.4 § 14-18 regelt das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Das gilt für ALLE
Sie, die Stadt könnte doch bitte auch die SBB darauf hinweisen!!