Budget 2020: Robustes Budget trotz zunehmender Verschuldung
Die allgemeinen Gemeindesteuern werden auf rund 67 Mio. Franken budgetiert, 1 Mio. Franken weniger als 2019. Die steigenden Einwohnerzahlen erhöhen zwar die Einkommenssteuern bei den Natürlichen Personen markant, jedoch liegen die Prognosen bei den Gewinnsteuern der Juristischen Personen wesentlich tiefer. Der einfache Gemeindesteuerertrag beläuft sich auf 47.9 Mio. Franken (Budget 2019: 47.7 Mio. Franken). Die Grundstückgewinnsteuern werden mit 6 Mio. Franken rund 1 Mio. Franken tiefer budgetiert als für 2019. Nach der intensiven Bautätigkeit in den Gebieten Rietpark und Schlieren West ist 2020 ein sprunghafter Anstieg der Einwohnerzahl um rund 1'100 Personen zu erwarten. Diese Bevölkerungsentwicklung, die geringere Steuerkraft von Schlieren sowie das konstant hohe Steuerkraftmittel im Kanton führen dazu, dass die Abgrenzung (periodengerecht) des Ressourcenzuschusses aus dem Finanzausgleich auf 14.7 Mio. Franken budgetiert werden kann. Dies sind rund 6 Mio. Franken mehr als im Budget 2019. Der höhere finanzielle Spielraum und das moderate Defizit sind somit der hohen Steuerkraft im Kanton zu verdanken.
Der Gesamtaufwand steigt gegenüber dem Budget 2019 um 2.5 Mio. Franken an. Insbesondere im Bildungsbereich erhöhen sich die Ausgaben um 1.8 Mio. Franken. Ein Lichtblick ist im Sozialen auszumachen, wo die Ausgaben um 0.8 Mio. Franken sinken. Das grosse Bevölkerungswachstum lässt die durchschnittlichen Aufwendungen pro Einwohnerin und Einwohner sinken, was letztmals 2015 der Fall war.
In der Investitionsrechnung im Finanzvermögen wird ein Ausgabenüberschuss von 2.1 Mio. Franken ausgewiesen. Im Verwaltungsvermögen sind Nettoinvestitionen von rund 13.9 Mio. Franken vorgesehen. Die Anzahl laufender Projekte ist konstant hoch, das Investitionsvolumen liegt jedoch gegenüber den Vorjahren auf einem moderaten Niveau. Die Refinanzierung des Verwaltungsvermögens (Abschreibungen) ist mit 9.6 Mio. Franken tiefer als die Nettoinvestitionen. In Kombination mit dem budgetierten Aufwandüberschuss ergibt sich eine Selbstfinanzierung von 6.9 Mio. Franken und damit ein ungenügender Selbstfinanzierungsgrad von rund 50 %. Die Nettoschulden steigen folglich um 7 Mio. Franken an, was pro Einwohnerin und Einwohner eine hohe Nettoschuld von 2'716 Franken bedeutet.
Prognose 2019
Das Budget 2019 wurde mit einem Aufwandüberschuss von 3.9 Mio. Franken veranschlagt. Die Hochrechnung zeigt einen um rund 0.9 Mio. Franken besseren Abschluss. Insbesondere der Sachaufwand fällt um 1.8 Mio. Franken tiefer aus. Beflügelt durch die günstige Situation am Arbeitsmarkt wird bei der wirtschaftlichen Hilfe ein rund 0.7 Mio. Franken besseres Ergebnis erwartet. Die Steuererträge sind allerdings um rund 4.3 Mio. Franken rückläufig. Durch die tieferen Steuererträge reduziert sich die Steuerkraft pro Einwohnerin und Einwohner auf ca. 2'943 Franken. Dadurch erhöht sich die Abgrenzung des Ressourcenzuschusses aus dem Finanzausgleich um rund 4.9 Mio. Franken. Ein Buchgewinn aus einem Liegenschaftenhandel über 1.4 Mio. Franken kann noch nicht realisiert werden, was sich negativ auf die Erfolgsrechnung auswirkt. Die Hochrechnung zeigt Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen von 18.6 Mio. Franken (Budget 2019: 19.3 Mio. Franken), der Selbstfinanzierungsgrad wird auf ca. 30 % prognostiziert (Budget 2019: 25 %).
Ausblick
Die Entwicklung des Finanzhaushaltes kann gegenüber der letztjährigen Planung die strukturellen Defizite auffangen. Dies aufgrund der voraussichtlich höheren Lastenübernahme durch den Kanton bei den Zusatzleistungen ab 2021. Das hohe Steuerkraftmittel im Kanton ermöglicht zudem einen erhöhten Spielraum bei den Ressourcenbezügern aus dem Finanzausgleich. Die SV17 dürfte kurzfristig für tiefere Steuereinnahmen bei den Juristischen Personen sorgen. Trotz besserer Ergebnisse in der Erfolgsrechnung liegt die Selbstfinanzierung auf tiefem Niveau. Kombiniert mit dem hohen Investitionsvolumen erhöhen sich die Brutto- sowie Nettoschulden. Der Finanzhaushalt profitiert weiterhin vom Tiefzinsumfeld. Mit zunehmender Verschuldung erhöht sich das Zinsänderungsrisiko und die Bonität auf dem Kapitalmarkt verschlechtert sich. Die Stadt kann sich mit der eingeschränkten Steuer- und Finanzkraft nur bedingt in einem vernünftigen Zeitraum entschulden. Daher ist es notwendig, die Verschuldung zu begrenzen und die Tragbarkeit der Zinsen sicherzustellen, damit der Spielraum für zukünftige Vorhaben erhalten bleibt. Eine Steuerfusssenkung ist in Unkenntnis der effektiven Auswirkungen der SV17 nicht zu empfehlen. Die Thematik einer Steuerfusserhöhung ist aufgrund der Entwicklung der Erfolgsrechnung ebenfalls nicht im Fokus.
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