Beschreibung
Hallo in Schlieren, ich fand das angehängte Velohinweisschild so witzig, weil sich mir als Velofahrer die Bedeutung nicht ganz erschloss. Das Schild funktioniert ja analog zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung, also erst ein rotes Schild mit Einschränkung, dann in grau und durchgestrichen für die Aufhebung. Ich glaube aber, dass das hier "doppeltgemoppelt" ist. Eine Ausnahme einer Einschränkung soll aufgehoben werden, und so it zu einer vollen Einschränkung werden, oder? Also so, wie minus mal minus plus gibt? Oder eben gerade nicht? Oder versucht man hier, ein Verbot positiv zu formulieren, damit wir alle gut gelaunt bleiben? Ehrlich gesagt, ich weiss nicht, wie ich es lesen soll. Einfacher wäre aber, es würde da stehen "Velo gestattet" oder "Velo verboten" und dann mit rotem Rand oder so. Oder blau mit Velo, und dann durchgestrichen oder ebn gerade nicht durchgestrichen.erledigt
Stadtmelder 17.12.2018
Verkehr, Lärm, Signalisation
Ausnahme einer Einschränkung aufgehoben oder so ähnlich?
Antworten
20. Feb. 2019, 15:15 Uhr
Das Signal wurde unterdessen um 180° gedreht. Es dient der Aufhebung der Fahrerlaubnis wenn eine Fahrverbindung mit dem Velo fehlt. Das Gegensignal an der Bachstrasse fehlt im Moment noch. Wo und welche Signalisation notwendig ist, wird momentan von der KAPO geprüft und zeitnah korrigiert. Diese Signalisation dient als Provisorium bis die definitive Radwegführung baulich umgesetzt werden kann.
Für das aufmerksam machen danken wir Ihnen.
Für das aufmerksam machen danken wir Ihnen.
17. Dez. 2018, 14:48 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Die zuständige Dienststelle wurde informiert und wird dem Gemeldeten nachgehen.