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erledigt
 Stadtmelder  10.03.2026
Baustellen

Verwahrlosung der genannten Liegenschaft

Beschreibung
Guten Tag, ich möchte gern mitteilen dass diese Liegenschaft seit längerem, das heisst seit Jahren, verlottert, weil der Besitzer nichts macht. Vor allem die Sonnenstoren sind schmutzig und/oder kaputt (siehe Bild). Wenn man in unsere Strasse hineinfährt, kommt dieser Schandfleck auf der linken Seite zum Vorschein und das macht erstens einen sehr schlechten Eindruck und zweitens ist es ein Ärgernis auch für uns Anwohner. Ich weiss wir haben leider gewisse Gesetze, aber gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, diesen Besitzer dazu zu zwingen, um an diesem Zustand etwas zu ändern? Ich finde für unser Stadtbild ist das ein Armutszeugnis, auch wenn wir hier in einem Aussenquartier wohnen. Ich danke Ihnen für Ihren Bescheid und grüsse Sie freundlich.
map-location
Karte
Lättenstrasse 24+26
8952 Schlieren

Antwort

 16. Mär 2026, 08:53 Uhr
Der Unterhalt von Gebäuden liegt grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Eigentümerschaft. Ein behördliches Einschreiten ist nur möglich, wenn von einem Gebäude eine konkrete Gefährdung für Personen oder Sachen ausgeht oder bau- bzw. sicherheitspolizeiliche Vorschriften verletzt werden.
Nach aktueller Beurteilung liegen in diesem Fall keine Voraussetzungen vor, die ein direktes Tätigwerden der Stadt rechtlich ermöglichen.
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