Abwasserreinigungsanlagen, Abwasserabgabe, Gebührenreglement SKR Nr. 11.51, Preisanpassung per 01.01.2025
Die Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen SKR Nr. 11.50 wurde durch das Gemeindeparlament am 23. September 1996 genehmigt und durch den Stadtrat auf den 1. Januar 1997 in Kraft gesetzt. Mit SRB 269 vom 22. November 2023 hat der Stadtrat die Gebühren per 1. Januar 2024 erhöht. Es war dazumal schon bekannt, dass weitere Erhöhungen für zukünftige Investitionen in die Infrastruktur vorzunehmen sind.
Auch mit der aktuellen Preisanpassung per 1. Januar 2025 ist die Stadt schweizweit immer noch einer der günstigeren Anbieter nach der Statistik des Preisüberwachers (PUE). Um die einwandfreie Abwasseraufbereitung auch künftig gewährleisten zu können, müssen die Gebühren erhöht werden.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Abwassertarifblatt kann im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder online unter www.schlieren.ch, Neuigkeiten, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR Nr. 11.51, gültig ab 1. Januar 2025, eingesehen werden.
Stadtrat
Schlieren, 30. Oktober 2024