12. Januar 2015
Stadtratsnachrichten: Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III
Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III
In einer Stellungnahme an den Schweizerischen Städteverband und das eidgenössische Finanzdepartement spricht sich der Stadtrat gegen den Gesetzesentwurf zur Unternehmenssteuerreform III aus. Wie dies bereits bei der Unternehmenssteuerreform II der Fall war, würde die Stadt Schlieren auch diesmal wieder zu den Verliererinnen gehören. Zwar wird das Ziel des Bundesrates, die Qualitäten des Unternehmensstandorts Schweiz zu stärken, vollumfänglich unterstützt, aber der mit der vorliegenden Reform gewählte Weg wird abgelehnt.
Als nicht notwendig und nicht sinnvoll erachtet der Stadtrat insbesondere die geplante flächendeckende Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze, welche zu Einnahmenverlusten bei den Gemeinden und damit zur Beeinträchtigung der Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort führen würde. Auch weitere Massnahmen, wie zum Beispiel die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung für die Verrechnung von einmaligen Verlusten mit dem Unternehmensgewinn mehrerer Jahre würde für die Städte und Gemeinden erhebliche Einnahmenausfälle mit sich bringen. Heute kann eine solche Verlustverrechnung während maximal sieben Jahren geltend gemacht werden, was die Gemeindehaushalte bereits strapaziert. Dass eine solche Massnahme die Stadt Schlieren, in welcher zahlreiche Unternehmungen angesiedelt sind, empfindlich treffen würde, liegt auf der Hand. Daran vermögen auch vorgeschlagene Kompensationsmassnahmen, wie etwa die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften, kaum etwas zu ändern. In Schlieren wohnen vergleichsweise wenig vermögende Personen, sodass Steuern auf Wertschriftengewinnen die grossen Einnahmenausfälle bei Weitem nicht wettmachen könnten.
Fotografische Langzeitbeobachtung der Stadt Schlieren
Seit dem Jahr 2005 führt die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) in Schlieren das Projekt "Fotografische Langzeitbeobachtung" durch. Im Rahmen des Projekts werden über 60 Standorte alle zwei Jahre fotografiert, was einen aufschlussreichen Überblick über die Entwicklung der Stadt liefert. Die Langzeitbeobachtung, die bis ins Jahr 2020 dauern soll, wurde bisher vom Schweizerischen Nationalfonds und vom Institut für Gegenwartskunst der ZHdK finanziert. Da die Weiterführung des Projekts bis ins Jahr 2020 die finanziellen Möglichkeiten der ZHdK übersteigt, ist diese mit einem Beitragsgesuch an die Stadt Schlieren gelangt. Da die Fotos die Stadtgeschichte ideal dokumentieren, für die Stadtplanung wertvolle Erkenntnisse liefern und auch im Rahmen der Standortförderung verwendet werden können, hat der Stadtrat einen Beitrag von 25'000 Franken für die Weiterführung des Projekts bewilligt.
Sanierung von Werkleitungen an der Brandstrasse
Für die Sanierung der Werkleitungen an der Brandstrasse, Abschnitt Goldschlägistrasse bis Engstringerstrasse, hat der Stadtrat einen Kredit von 1,28 Millionen Franken bewilligt. Es handelt sich dabei um gebundene Ausgaben. Das Projekt umfasst die Sanierung von Wasser-, Gas- und Abwasserleitungen. Die Baumeisterarbeiten sind gestützt auf ein Submissionsverfahren an die Bretscher AG, Wallisellen, vergeben worden. Die Installationsarbeiten für die Gas- und Wasserversorgung sowie die Bauleitung werden durch die Stadt Schlieren besorgt. Während den Bauarbeiten, die rund fünf Monate dauern werden, wird der Verkehr auf der Brandstrasse, Abschnitt Goldschlägi- bis Engstringerstrasse, im Einbahnverkehr von der Engstringerstrasse in Richtung Goldschlägistrasse geführt.
Schaffung eines Gründienstes
Mit der Stadtentwicklung haben in Schlieren in den letzten Jahren Grünflächen und Baumbestände markant zugenommen. Der ökologischen Pflege des "Stadtgrüns" kommt eine immer höhere Bedeutung zu und für die Bewältigung dieser Aufgabe ist je länger je mehr spezialisiertes Fachwissen erforderlich. In die Abteilung Werke, Versorgung und Anlagen wird ein neuer Bereich integriert, der für den Unterhalt der städtischen Grünflächen verantwortlich ist und von einem Obergärtner geleitet wird.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Kantonspolizei hat in Schlieren die folgenden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt: Datum Strasse
Fahrtrichtung Kontrollierte Fahrzeuge
Anzahl Übertretungen Gemessene und
signalisierte
Höchstgeschwindigkeit 20.12.2014 Bernstrasse
Dietikon 853
46 88 km/h
60 km/h 12.01.2015 Brandstrasse
Industrie 482
2 59 km/h
50 km/h
In einer Stellungnahme an den Schweizerischen Städteverband und das eidgenössische Finanzdepartement spricht sich der Stadtrat gegen den Gesetzesentwurf zur Unternehmenssteuerreform III aus. Wie dies bereits bei der Unternehmenssteuerreform II der Fall war, würde die Stadt Schlieren auch diesmal wieder zu den Verliererinnen gehören. Zwar wird das Ziel des Bundesrates, die Qualitäten des Unternehmensstandorts Schweiz zu stärken, vollumfänglich unterstützt, aber der mit der vorliegenden Reform gewählte Weg wird abgelehnt.
Als nicht notwendig und nicht sinnvoll erachtet der Stadtrat insbesondere die geplante flächendeckende Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze, welche zu Einnahmenverlusten bei den Gemeinden und damit zur Beeinträchtigung der Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort führen würde. Auch weitere Massnahmen, wie zum Beispiel die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung für die Verrechnung von einmaligen Verlusten mit dem Unternehmensgewinn mehrerer Jahre würde für die Städte und Gemeinden erhebliche Einnahmenausfälle mit sich bringen. Heute kann eine solche Verlustverrechnung während maximal sieben Jahren geltend gemacht werden, was die Gemeindehaushalte bereits strapaziert. Dass eine solche Massnahme die Stadt Schlieren, in welcher zahlreiche Unternehmungen angesiedelt sind, empfindlich treffen würde, liegt auf der Hand. Daran vermögen auch vorgeschlagene Kompensationsmassnahmen, wie etwa die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften, kaum etwas zu ändern. In Schlieren wohnen vergleichsweise wenig vermögende Personen, sodass Steuern auf Wertschriftengewinnen die grossen Einnahmenausfälle bei Weitem nicht wettmachen könnten.
Fotografische Langzeitbeobachtung der Stadt Schlieren
Seit dem Jahr 2005 führt die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) in Schlieren das Projekt "Fotografische Langzeitbeobachtung" durch. Im Rahmen des Projekts werden über 60 Standorte alle zwei Jahre fotografiert, was einen aufschlussreichen Überblick über die Entwicklung der Stadt liefert. Die Langzeitbeobachtung, die bis ins Jahr 2020 dauern soll, wurde bisher vom Schweizerischen Nationalfonds und vom Institut für Gegenwartskunst der ZHdK finanziert. Da die Weiterführung des Projekts bis ins Jahr 2020 die finanziellen Möglichkeiten der ZHdK übersteigt, ist diese mit einem Beitragsgesuch an die Stadt Schlieren gelangt. Da die Fotos die Stadtgeschichte ideal dokumentieren, für die Stadtplanung wertvolle Erkenntnisse liefern und auch im Rahmen der Standortförderung verwendet werden können, hat der Stadtrat einen Beitrag von 25'000 Franken für die Weiterführung des Projekts bewilligt.
Sanierung von Werkleitungen an der Brandstrasse
Für die Sanierung der Werkleitungen an der Brandstrasse, Abschnitt Goldschlägistrasse bis Engstringerstrasse, hat der Stadtrat einen Kredit von 1,28 Millionen Franken bewilligt. Es handelt sich dabei um gebundene Ausgaben. Das Projekt umfasst die Sanierung von Wasser-, Gas- und Abwasserleitungen. Die Baumeisterarbeiten sind gestützt auf ein Submissionsverfahren an die Bretscher AG, Wallisellen, vergeben worden. Die Installationsarbeiten für die Gas- und Wasserversorgung sowie die Bauleitung werden durch die Stadt Schlieren besorgt. Während den Bauarbeiten, die rund fünf Monate dauern werden, wird der Verkehr auf der Brandstrasse, Abschnitt Goldschlägi- bis Engstringerstrasse, im Einbahnverkehr von der Engstringerstrasse in Richtung Goldschlägistrasse geführt.
Schaffung eines Gründienstes
Mit der Stadtentwicklung haben in Schlieren in den letzten Jahren Grünflächen und Baumbestände markant zugenommen. Der ökologischen Pflege des "Stadtgrüns" kommt eine immer höhere Bedeutung zu und für die Bewältigung dieser Aufgabe ist je länger je mehr spezialisiertes Fachwissen erforderlich. In die Abteilung Werke, Versorgung und Anlagen wird ein neuer Bereich integriert, der für den Unterhalt der städtischen Grünflächen verantwortlich ist und von einem Obergärtner geleitet wird.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Kantonspolizei hat in Schlieren die folgenden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt: Datum Strasse
Fahrtrichtung Kontrollierte Fahrzeuge
Anzahl Übertretungen Gemessene und
signalisierte
Höchstgeschwindigkeit 20.12.2014 Bernstrasse
Dietikon 853
46 88 km/h
60 km/h 12.01.2015 Brandstrasse
Industrie 482
2 59 km/h
50 km/h