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Amtliche Mitteilungen
Publiziert am 29. Mai 2026, 00:01 Uhr

Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Stadt Schlieren. ÖFFENTLICHE AUFLAGE.

Betrifft: 8952 Schlieren

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Stadt Schlieren den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr.118 vom 20. Mai 2026 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.

Angaben zur Auflage:

Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Stadt Schlieren die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 29. Mai 2026 bis zum 28. Juli 2026 während 60 Tagen bei der Stadt Schlieren (Stadthaus, Freiestrasse 6, Sekretariat Bau und Planung, 2. OG, Büro 204) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser publiziert (Link zum kantonalen GIS-Browser).

Rechtsmittelbelehrung:

Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 28. Juli 2026 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.

Frist: 60 Tage

Ablauf der Frist: 28. Juli 2026

Hinweis:

Das neue Wassergesetz (WsG) und die darauf beruhende Wasserverordnung (WsV) werden am 1. Juni 2026 einige der im öffentlich aufgelegten Gewässerraumdossier noch verwendeten Gesetzesgrundlagen (u.a. die Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei vom 14. Oktober 1992 [HWSchV]) ersetzen. Diesem Umstand wird Rechnung getragen und die Unterlagen werden nach der öffentlichen Auflage entsprechend angepasst. An der flächendeckenden Gewässerraumfestlegung im vereinfachten Verfahren ändert sich rechtlich und methodisch dadurch nichts.

Kontaktstelle:
Stadt Schlieren - Bau und Planung, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren

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