Planauflage: Neubau Doppelhort mit Spielplatz bei kantonal inventarisiertem Objekt Nr. BA0088, mit Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG betreffend Zonenkonformität
Bauherr: Stadt Schlieren, Liegenschaften, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren
Projekt: G.-Nr. 2024-0060, Neubau Doppelhort mit Spielplatz bei kantonal inventarisiertem Objekt Nr. BA0088, mit Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG betreffend Zonenkonformität, Zürcherstrasse, Kat.-Nr. 8123 (Erholungszone Sport)
Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6, 2. OG, Büro 204, zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlich-keit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Re-kursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 315–316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verlangt.