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11. Apr. 2025, 08:00 Uhr

Beschlüsse des Gemeindeparlaments vom 7. April 2025

1.      Als Mitglieder des Büros für das Amtsjahr 2025/2026 werden gewählt

1.1.       Präsident                       Sasa Stajic, FDP                                   

1.2.       1. Vizepräsident             David Baumann, GLP                            

1.3.       2. Vizepräsidentin           Laura Zangger, Grüne                            

1.4.       3 Stimmenzählende         Rixhil Agusi, SP

                                             Olivia Boccali, DM                                  

                                             Regula Macciacchini-Zahner, SVP

 

2.      Ersatzwahlen Rechnungsprüfungskommission

2.1 Als Mitglied für die Amtsdauer 2022 – 2026 wird gewählt

- Heidemarie Busch, SVP

2.2 Als Präsidentin für das Amtsjahr 2025/2026 wird gewählt

- Denise Küng, DM

 

3.      Der Antrag des Stadtrats auf Genehmigung der Teilrevision der Gemeindeordnung SKR 1.00 wird mit folgenden Änderungen beschlossen (21 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung):

–      Art. 3, Ergänzung: Das Leitbild muss vom Gemeindeparlament genehmigt werden.

–      Art. 16 Ziff. 6 und 7, Art. 23 Ziff. 8 und 9: Die Zuständigkeit für den kommunalen Energieplan sowie für Entscheide über die Zulassung weiterer Energieträger und Versorgungseinrichtungen, die der allgemeinen Versorgung dienen, bleibt beim Gemeindeparlament.

–      Kapitel IV. Die Behörden: Die Überschrift zu Abschnitt 2 "Die eigenständigen Kommissionen" bleibt unverändert gegenüber der geltenden Gemeindeordnung, ebenso die Nummerierung der Überschriften von Abschnitt A. (Die Schulpflege) und B. (Die Sozialbehörde).

–      Art. 31, 1. Satz bleibt unverändert gegenüber der geltenden Gemeindeordnung.

–      Art. 49a: Die Übergangsregelung wird nicht gestrichen.

–      neuer Art. 49b (Übergangsregelung zu den Änderungen vom [Datum der Urnenabstimmung der Teilrevision])

1 Die Bürgerrechtskommission wird auf Ende der Amtsperiode 2022- 2026 aufgehoben.

2 Bis zum Ende der Amtsdauer 2022-2026 besteht die Schulpflege mit Einschluss der Präsidentin bzw. des Präsidenten aus elf Mitgliedern.

–      neuer Artikel 50a (Inkrafttreten der Änderungen vom [Datum der Urnenabstimmung der Teilrevision])

Der Stadtrat bestimmt den Zeitpunkt des lnkrafttretens der Änderungen dieser Gemeindeordnung nach ihrer Annahme durch die Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung und nach Genehmigung des Regierungsrates.

 

Gemeindeparlament

 

Sasa Stajic                                              Christoph Lienhard

Parlamentspräsident                                   Parlamentssekretär a.i.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Beschlüsse kann

–       wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. m. § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden.

–       wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dieti-kon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).

Der Beschluss gemäss Ziff. 3 untersteht dem obligatorischen Referendum.

 

Schlieren, 11. April 2025

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