8. Apr. 2022, 10:51 Uhr
Korrektur des Gastarifs für Kleinstbezügerinnen und -bezüger
Medieninformation der Stadt Schlieren:
Die Stadt Schlieren hat am 23. März 2022 bekanntgegeben, dass aufgrund der stark gestiegenen Einkaufspreise für Erdgas der Gastarif per 1. Mai 2022 deutlich erhöht werden muss. Es hat sich nun herausgestellt, dass das gültige Berechnungsmodell eine stärkere Preiserhöhung für Kleinstbezügerinnen und -bezüger zur Folge hat, als für die weiteren Tarifstufen. Die Erhöhung für die Tarifgruppe A1 wird deswegen widerrufen. Es gilt weiterhin der bisherige Tarif.
Die Stadt Schlieren hat am 23. März 2022 bekanntgegeben, dass aufgrund der stark gestiegenen Einkaufspreise für Erdgas der Gastarif per 1. Mai 2022 deutlich erhöht werden muss. Es hat sich nun herausgestellt, dass das gültige Berechnungsmodell eine stärkere Preiserhöhung für Kleinstbezügerinnen und -bezüger zur Folge hat, als für die weiteren Tarifstufen. Die Erhöhung für die Tarifgruppe A1 wird deswegen widerrufen. Es gilt weiterhin der bisherige Tarif.
Der Hauseigentümerverband Schlieren stellte fest, dass die Tariferhöhung per 1. Mai 2022 für Kleinstbezügerinnen und -bezüger übermässig stark ausfällt. Er forderte den Stadtrat Schlieren auf, die Berechnung zu überprüfen. Das Prüfergebnis zeigte, dass das Berechnungsmodell korrekt angewandt wurde. Nur ist das Modell nicht auf eine solch aussergewöhnliche Situation ausgelegt, wie sie derzeit auf dem Gasmarkt vorherrscht. Mit dem Modell konnten über viele Jahre für alle Tarifgruppen gleichermassen korrekte und gerechte Tarife ermittelt werden. Der Einkaufspreis für Erdgas unterliegt aufgrund des Ukraine-Konflikts der höchsten Dynamik seit Jahrzehnten. Das gültige Modell zur Tariffestlegung ist nicht auf diese Dynamik ausgelegt. Das führt zu einer starken Ungleichbehandlung der Kleinstbezügerinnen und -bezüger. Trotz der grossen Erhöhung über alle Tarifgruppen, wird die Gasversorgung in den kommenden Monaten weiterhin Verluste schreiben. Nur in der Tarifgruppe A1 würde mit dem neuen Tarif ein Gewinn erwirtschaftet werden. Damit würden die Kleinstbezügerinnen und -bezüger die anderen Tarifgruppen subventionieren, was weder gerecht noch rechtsgültig wäre. Da die Tarifgruppe A1 nur knapp 0.7 % aller Einnahmen ausmacht, fiel diese Ungleichbehandlung während der Entscheidungsfindung nicht auf. Aus diesem Grund wird der Entscheid vom 17. März 2022 zur Erhöhung des Gastarifs in Bezug auf die Gruppe A1 aufgehoben. Die kommunizierten Tarifanpassungen per 1. Mai 2022 für die weiteren Tarifgruppen werden gemäss Publikation umgesetzt.
Unabhängig von der aktuellen Situation, wird der Stadtrat aufgrund der Gasmarktliberalisierung voraussichtlich per 1. Oktober 2022 ein gänzlich anderes Tarifberechnungsmodell einführen. Nun müsste also für die Tarifgruppe A1 ein neues Modell durch Fachpersonen entwickelt werden, welches dann während nur fünf Monaten angewandt würde. Da die Tarifgruppe A1 nicht einmal 0.7 % aller Einnahmen ausmacht, wären die Kosten für die Entwicklung des Modells weitaus höher als die Einnahmen aus den angepassten Tarifen. Aus diesem Grund belässt der Stadtrat den Gastarif für die Tarifgruppe A1 bis am 30. September 2022 unverändert. Es gelten weiterhin die per 1. Januar 2022 publizierten Tarife.
Der Stadtrat dankt dem Hauseigentümerverband Schlieren für den aufmerksamen Hinweis und entschuldigt sich bei den Gasbeziehenden für die allenfalls entstandenen Umstände.
Auskünfte für Medien
Stadtrat Christian Meier, stellvertretender Ressortvorsteher Werke, Versorgung und Anlagen, 079 329 08 72.
Unabhängig von der aktuellen Situation, wird der Stadtrat aufgrund der Gasmarktliberalisierung voraussichtlich per 1. Oktober 2022 ein gänzlich anderes Tarifberechnungsmodell einführen. Nun müsste also für die Tarifgruppe A1 ein neues Modell durch Fachpersonen entwickelt werden, welches dann während nur fünf Monaten angewandt würde. Da die Tarifgruppe A1 nicht einmal 0.7 % aller Einnahmen ausmacht, wären die Kosten für die Entwicklung des Modells weitaus höher als die Einnahmen aus den angepassten Tarifen. Aus diesem Grund belässt der Stadtrat den Gastarif für die Tarifgruppe A1 bis am 30. September 2022 unverändert. Es gelten weiterhin die per 1. Januar 2022 publizierten Tarife.
Der Stadtrat dankt dem Hauseigentümerverband Schlieren für den aufmerksamen Hinweis und entschuldigt sich bei den Gasbeziehenden für die allenfalls entstandenen Umstände.
Auskünfte für Medien
Stadtrat Christian Meier, stellvertretender Ressortvorsteher Werke, Versorgung und Anlagen, 079 329 08 72.