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Amtliche Mitteilungen
23. Mai 2025, 00:01 Uhr

Planauflage: Neubau Sportcenter VITIS und Erstellung von 2 Aussen-Padelplätzen, mit Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG / Austauschpläne mit neuer Anordnung der Padelplätze, Ifangstrasse 15

Bauherr: VITIS Sports AG, Wiesenstrasse 8, 8952 Schlieren

Projektverfasser: UNI-BROSS AG Planungsteam, Allenmoosstrasse 105, 8057 Zürich

Projekt: G.-Nr. 2022-0021, Neubau Sportcenter VITIS und Erstellung von 2 Aussen-Padelplätzen, mit Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG betreffend Gestaltungsplanpflicht, Verzicht Wohnanteil, Zonenkonformität und Gebäudelänge/Mehrlängenzuschlag, in der Nähe von inventarisierten Objekten BA0044, BA0052, BA0053, BA0082 und dem ISOS national / Austauschpläne mit neuer Anordnung der Padelplätze, Ifangstrasse 15, Kat.-Nr. 8726 (Wohn- und Gewerbezone 4, 0.80, ES III)

 

Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6, 2. OG, Büro 204, zur Einsicht auf.

Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 315–316 PBG).

Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verlangt.

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