10. Nov. 2023, 00:01 Uhr
Planauflage: Nutzungsänderung Gewerberaum zu Kita und Innenumbauten im EG, Brandstrasse 21
Bauherr: abc-daycare GmbH, Moosäckerstrasse 75, 8105 Regensdorf
Projektverfasser: dsw Architekten ETH SIA GmbH, Bühlstrasse 45d, 8055 Zürich
Projekt: Nutzungsänderung Gewerberaum zu Kita und Innenumbauten im EG, Brandstrasse 21, Kat.-Nr. 9676 (Gestaltungsplan GeistlichAreal)
Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6, zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verlangt.
Projektverfasser: dsw Architekten ETH SIA GmbH, Bühlstrasse 45d, 8055 Zürich
Projekt: Nutzungsänderung Gewerberaum zu Kita und Innenumbauten im EG, Brandstrasse 21, Kat.-Nr. 9676 (Gestaltungsplan GeistlichAreal)
Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6, zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verlangt.