21. Oktober 2016
Ersatzwahl des Notars für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018, Wahlanordnung
Per 30. April 2017 hat der Notar Beat Saner beim Obergericht des Kantons Zürich seinen Altersrücktritt eingereicht. Das Obergericht hat die Kreiswahlvorsteherschaft des Notariatskreises Schlieren ersucht, die Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018 durchzuführen. Der Stadtrat Schlieren hat den 1. Wahlgang für die Ersatzwahl des Notars für die Amtsdauer 2014 bis 2018, gestützt auf die massgeblichen Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der dazugehörigen Verordnung (VPR), auf Sonntag, 12. Februar 2017, angeordnet.
Wahlvorschläge sind in Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die Politischen Rechte innert 40 Tagen ab Publikation der Wahlanordnung, d.h. bis 30. November 2016, beim Stadtrat Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, einzureichen. Als Notar ist nur wählbar, wer stimmberechtigt ist und seinen politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat sowie im Besitze eines Wahlfähigkeitszeugnisses des Obergerichtes des Kantons Zürich ist. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat schon bisher in diesem Amt war, angegeben werden.
Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Vorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist von 40 Tagen veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder es können auch neue Vorschläge eingereicht werden.
Wahlvorschlagsformulare sind bei der Stadtkanzlei Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren (Telefon 044 738 15 76; stadtkanzlei@schlieren.ch) erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Schlieren
Wahlvorschläge sind in Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die Politischen Rechte innert 40 Tagen ab Publikation der Wahlanordnung, d.h. bis 30. November 2016, beim Stadtrat Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, einzureichen. Als Notar ist nur wählbar, wer stimmberechtigt ist und seinen politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat sowie im Besitze eines Wahlfähigkeitszeugnisses des Obergerichtes des Kantons Zürich ist. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat schon bisher in diesem Amt war, angegeben werden.
Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Vorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist von 40 Tagen veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder es können auch neue Vorschläge eingereicht werden.
Wahlvorschlagsformulare sind bei der Stadtkanzlei Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren (Telefon 044 738 15 76; stadtkanzlei@schlieren.ch) erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Schlieren