Teilrevision des Organisationsreglements des Stadtrats (SKR Nr. 1.10)
Der Stadtrat Schlieren hat mit Beschluss vom 6. Mai 2026 das Organisationsreglement des Stadtrats, SKR Nr. 1.10, teilrevidiert.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das teilrevidierte Organisationsreglement des Stadtrats kann unter Telefon 044 738 15 76 bestellt sowie im Stadthaus, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren oder online unter www.schlieren.ch, Neuigkeiten, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR 1.10, eingesehen werden.
Stadtrat
Schlieren, 13. Mai 2026
