05. März 2018
Stadtratsnachrichten: Verkauf von baulicher Ausnützung beim Geissweidplatz
Verkauf von baulicher Ausnützung beim Geissweidplatz
Die Stadt verkauft von ihrem Grundstück Geissweidplatz der BEM Property Group AG, Besitzerin des angrenzenden Grundstücks an der Badenerstrasse 22, einen Teil der anrechenbaren baulichen Ausnützung. Es handelt sich dabei um 240 m2 Geschossfläche .Die Stadt kann auf diese bauliche Ausnützung verzichten, da auf dem Geissweidplatz keine Hochbauten realisiert werden, welche diese Ausnützung beanspruchen würden. Der Stadtrat hat dem Transfer zu einem Preis von 240'000 Franken zugestimmt.
Reglement für die Unterstützung von Schlieremer Vereinen angepasst
Bei der Gewährung von Unterstützungsbeiträgen an die Schlieremer Vereine werden Aktivitäten für jugendliche und betagte Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigt. Bisher sah das Reglement vor, dass die Anzahl der jugendlichen und betagten Vereinsmitglieder für die Höhe der Unterstützung massgebend war. Neu werden auch Bemühungen honoriert, die von Vereinen mit wenigen Mitgliedern für eine grosse Gruppe von Nutzniessenden erbracht werden. Veranstaltet beispielsweise ein kleiner Verein regelmässig Altersnachmittage, die öffentlich zugänglich sind, wird dies bei der Beitragsbemessung inskünftig stärker gewichtet als bisher. Der Stadtrat hat der entsprechenden Anpassung des Reglements zugestimmt und gleichzeitig die im Reglement enthaltenen Bestimmungen zum Salmensaal aufgehoben, da zwischen der Stadt und dem Salmen seit Ende 2017 keine vertragliche Bindung mehr besteht.
In den Stadtratsbeschlüssen finden Sie weitere Informationen.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Kantonspolizei hat in Schlieren die folgenden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:
Die Stadt verkauft von ihrem Grundstück Geissweidplatz der BEM Property Group AG, Besitzerin des angrenzenden Grundstücks an der Badenerstrasse 22, einen Teil der anrechenbaren baulichen Ausnützung. Es handelt sich dabei um 240 m2 Geschossfläche .Die Stadt kann auf diese bauliche Ausnützung verzichten, da auf dem Geissweidplatz keine Hochbauten realisiert werden, welche diese Ausnützung beanspruchen würden. Der Stadtrat hat dem Transfer zu einem Preis von 240'000 Franken zugestimmt.
Reglement für die Unterstützung von Schlieremer Vereinen angepasst
Bei der Gewährung von Unterstützungsbeiträgen an die Schlieremer Vereine werden Aktivitäten für jugendliche und betagte Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigt. Bisher sah das Reglement vor, dass die Anzahl der jugendlichen und betagten Vereinsmitglieder für die Höhe der Unterstützung massgebend war. Neu werden auch Bemühungen honoriert, die von Vereinen mit wenigen Mitgliedern für eine grosse Gruppe von Nutzniessenden erbracht werden. Veranstaltet beispielsweise ein kleiner Verein regelmässig Altersnachmittage, die öffentlich zugänglich sind, wird dies bei der Beitragsbemessung inskünftig stärker gewichtet als bisher. Der Stadtrat hat der entsprechenden Anpassung des Reglements zugestimmt und gleichzeitig die im Reglement enthaltenen Bestimmungen zum Salmensaal aufgehoben, da zwischen der Stadt und dem Salmen seit Ende 2017 keine vertragliche Bindung mehr besteht.
In den Stadtratsbeschlüssen finden Sie weitere Informationen.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Kantonspolizei hat in Schlieren die folgenden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:
Datum | Strasse | Kontrollierte Fahrzeuge Anz. Übertretungen | Signalisierte und gemessene Höchstgeschwindigkeit |
13.-21.02.2018 | Bernstrasse, Höhe Kandelaber Nr. 843 Dietikon | 40'138 718 | 60 km/h 97 km/h |