27. Nov. 2023, 06:00 Uhr
Teilrevision Gebührentarif (SKR Nr. 9.11) per 1. Januar 2024
Der Stadtrat hat am 22. November 2023 die Teilrevision des Gebührentarifs, SKR 9.11, per 1. Januar 2024 beschlossen. Die meisten Anpassungen erfolgten aufgrund von Änderungen des übergeordneten Rechts.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der teilrevidierte Gebührentarif kann unter Telefon 044 738 15 76 bestellt sowie im Stadthaus, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren oder online unter www.schlieren.ch, Neuigkeiten, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR 9.11, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der teilrevidierte Gebührentarif kann unter Telefon 044 738 15 76 bestellt sowie im Stadthaus, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren oder online unter www.schlieren.ch, Neuigkeiten, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR 9.11, eingesehen werden.