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erledigt
 Stadtmelder  08.03.2019
Spiel-, Sport- und Grünanlagen

Abfall, Hundeversäuberung

Beschreibung
Auf den Sportplatz werden regelmässig Hunde zum Spielen und Versäubern gebracht. Zudem liegt seit Silvester Unrat von Feuerwerkskörpern auf der Wiese.

Es wäre schön, wenn der Sportplatz wieder den Kindern zum Spielen zur Verfügung stehen würde und die Hundehalter auch beim Eingang visavis der Badi auf die Regeln aufmerksam gemacht würden.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen

Edith Honegger
map-location
Karte
Sonnenhofstrasse 5
8952 Schlieren

Antworten

 11. Mär 2019, 07:03 Uhr
Das Mitführen oder das Freilassen von Hunden in Friedhöfen, Badeanstalten, auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen und auf Spiel- oder Sportfeldern ist verboten. Hundegesetz 554.5. Die Schulhäuser der Stadt Schlieren sind mit Hundeverbotstafeln beschildert. Das Mitführen von Hunden auf Schulanlagen ist somit bereits verboten.

"§ 13. 1 Wer einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass
Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden.
2 Kot ist in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen korrekt zu beseitigen.
G. Straf- und Schlussbestimmungen
Strafen § 27. 1 Übertretungen der Vorschriften dieses Gesetzes und der Vollziehungsverordnung werden mit Busse bestraft. In leichten Fallen kann ein Verweis erteilt werden.
2 Ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur sind die Statthalterämter zuständig für die Ahndung von Übertretungen, die nicht in der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren vorgesehen sind."

Wie Sie dem zitierten Hundegesetz entnehmen können, ist jeder Hundehalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Verschmutzung durch Hundekot stattfindet. Sollten Übertretungen auftreten müssten diese namentlich und zeitgleich der Polizei gemeldet werden. Die Polizei ist informiert und darauf sensibilisiert worden.

Unsere Mitarbeitenden werden den Abfall beseitigen. Ihre Meldung hat dazu beigetragen, die Infrastruktur der Stadt in gutem Zustand zu halten.
  8. Mär 2019, 07:43 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Die zuständige Dienststelle wurde informiert und wird dem Gemeldeten nachgehen.
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