8. Jul. 2020, 09:26 Uhr
Stadtratsnachrichten: Anpassungen in der Sozialabteilung
Die Abteilung Soziales der Stadtverwaltung ist auf Optimierungspotential überprüft worden. Diese Analyse zeigt ein Entwicklungspotential, welches mit organisatorischen Anpassungen erreicht werden kann. Auf den 1. Januar 2021 wird deshalb der Bereich Sozialhilfe in die Organisationseinheiten "Intake" (Aufnahme und kurzfristige Betreuung von Klienten) und "Sozialberatung" (Betreuung von Personen, die seit mindestens sechs Monaten Sozialhilfe beziehen) unterteilt. Das heutige "Check in", welches für die berufliche und soziale Integration zuständig ist, wird zukünftig in den Bereich "Intake" integriert. Zudem wird der Stellenplan der Abteilung Soziales um 285 Stellenprozent aufgestockt.
Diese Anpassungen ermöglichen es, Aufgaben gegenüber heute effizienter zu bearbeiten. Es können dadurch beispielsweise vermehrt Prüfungen von Verwandtenunterstützungen und Abklärungenen betreffend elterlicher Unterhaltspflicht gemacht sowie Rückerstattungen bei Erbschaften eingefordert werden. Zudem soll neu die Anspruchsberechtigung aller Sozialhilfebeziehenden einmal pro Jahr umfassend geprüft werden. Die Wahrnehmung dieser bisher wegen fehlender Ressourcen weniger umfangreich wahrgenommenen Aufgaben wird zu Mehreinnahmen führen, was den Ausbau des Stellenplans rechtfertigt.
Neue Software für Online-Mitwirkung
Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Schlieren muss im Rahmen einer Totalrevision modernisiert werden. Gemäss Planungs- und Baugesetz müssen die entsprechenden Pläne in der Entwurfsphase öffentlich aufgelegt werden, damit Interessierte dazu eine Stellungnahme abgeben und Einwendungen einreichen können. Dies geschah bisher auf schriftlichem Weg und soll nun elektronisch ermöglicht werden. So werden alle Dokumente und Pläne online zur Verfügung gestellt und die Einwendungen können auch auf diesem Weg eingereicht werden. Die Software erleichtert die Kategorisierung und Auswertung der eingegangenen Mitteilungen erheblich. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Vorprüfung durch den Kanton erfolgt dann über denselben Kanal. Für die Beschaffung der Anwendung "E-Mitwirkung" der Konova AG, Zug, hat der Stadtrat einen Kredit von 30'000 Franken genehmigt. Die Software kann später auch für weitere Mitwirkungsverfahren eingesetzt werden.
In den Stadtratsbeschlüssen finden Sie weitere Informationen.
Diese Anpassungen ermöglichen es, Aufgaben gegenüber heute effizienter zu bearbeiten. Es können dadurch beispielsweise vermehrt Prüfungen von Verwandtenunterstützungen und Abklärungenen betreffend elterlicher Unterhaltspflicht gemacht sowie Rückerstattungen bei Erbschaften eingefordert werden. Zudem soll neu die Anspruchsberechtigung aller Sozialhilfebeziehenden einmal pro Jahr umfassend geprüft werden. Die Wahrnehmung dieser bisher wegen fehlender Ressourcen weniger umfangreich wahrgenommenen Aufgaben wird zu Mehreinnahmen führen, was den Ausbau des Stellenplans rechtfertigt.
Neue Software für Online-Mitwirkung
Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Schlieren muss im Rahmen einer Totalrevision modernisiert werden. Gemäss Planungs- und Baugesetz müssen die entsprechenden Pläne in der Entwurfsphase öffentlich aufgelegt werden, damit Interessierte dazu eine Stellungnahme abgeben und Einwendungen einreichen können. Dies geschah bisher auf schriftlichem Weg und soll nun elektronisch ermöglicht werden. So werden alle Dokumente und Pläne online zur Verfügung gestellt und die Einwendungen können auch auf diesem Weg eingereicht werden. Die Software erleichtert die Kategorisierung und Auswertung der eingegangenen Mitteilungen erheblich. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Vorprüfung durch den Kanton erfolgt dann über denselben Kanal. Für die Beschaffung der Anwendung "E-Mitwirkung" der Konova AG, Zug, hat der Stadtrat einen Kredit von 30'000 Franken genehmigt. Die Software kann später auch für weitere Mitwirkungsverfahren eingesetzt werden.
In den Stadtratsbeschlüssen finden Sie weitere Informationen.