Interkommunale Vereinbarung zur gegenseitigen polizeilichen Unterstützung im Bezirk Dietikon per 1. April 2025
Der Stadtrat Schlieren hat mit SRB 40 vom 5. März 2025 der interkommunalen Vereinbarung zur gegenseitigen polizeilichen Unterstützung im Bezirk Dietikon zugestimmt.
Die Autonomie der Vertragsgemeinden bleibt gewahrt, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeikorps im Einsatz stets im Namen der unterstützenden Gemeinden handeln. Es erfolgt weder eine Abgabe hoheitlicher Befugnisse, noch generiert diese Vereinbarung eine Kostenfolge.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die interkommunale Vereinbarung zur gegenseitigen polizeilichen Unterstützung im Bezirk Dietikon kann im Stadthaus, Stadtbüro, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren oder online unter www.schlieren.ch eingesehen werden.
Stadtrat Schlieren
25. Juli 2025