8. Mär. 2024, 06:00 Uhr
Beschlüsse des Gemeindeparlaments vom 4. März 2024
1. Die Motion von Rixhil Agusi betreffend "Tagesschule" wird im Sinne von § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments als erledigt abgeschrieben.
2. Das Postulat von Jürg Naumann betreffend "Tempo 30 Bereich Güterstrasse" wird im Sinne von § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments als erledigt abgeschrieben.
3. Das Postulat von Dominic Schläpfer betreffend "Frühförderung Deutsch und Sprachstands-Erhebung" wird im Sinne von § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments als erledigt abgeschrieben.
Gemeindeparlament
Olivia Boccali Selina Kaufmann
Präsidentin Parlamentssekretärin
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimm-
rechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden.
– wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10,
8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).
2. Das Postulat von Jürg Naumann betreffend "Tempo 30 Bereich Güterstrasse" wird im Sinne von § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments als erledigt abgeschrieben.
3. Das Postulat von Dominic Schläpfer betreffend "Frühförderung Deutsch und Sprachstands-Erhebung" wird im Sinne von § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments als erledigt abgeschrieben.
Gemeindeparlament
Olivia Boccali Selina Kaufmann
Präsidentin Parlamentssekretärin
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimm-
rechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden.
– wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10,
8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).