Beschreibung
Biegt man von Neuen Fossertstrasse in die Güterstrasse ein, ist der Beginn der Begegnunszone ca. 2m zu spät signalisiert. In der Begegnungszone haben die Fussgänger*innen immer Vortritt. Für Fahrzeuge aus der Neuen Fossertstrasse kommend, ist der Vortritt der Fussgänger*innen nun aber erst ca. 2m zu spät bindend. Das kann zu gefährlichen Situationen führen, weil sich an dieser Stelle alle Verkehrsteilnehmer*innen, zu Recht, im Vortritt wähnen.erledigt
Verkehr, Lärm, Signalisation
Stadtmelder 01.09.2025

Signalisation falsch
Antwort
1. Sep 2025, 16:08 Uhr
Vielen Dank für ihre Nachricht. Die Einfahrt von der Neuen Fossertstrasse in die Begegnungszone gestaltet sich wie eine Trottoirüberfahrt. Diese endet in der Begegnungszone, weshalb die Fussgängerinnen und Fussgänger wie bei anderen Trottoirüberfahrten Vortritt haben. Die Lage der Stele wurde mit der Kantonspolizei Zürich besprochen und von dieser genehmigt.