17. Nov. 2023, 06:00 Uhr
Anpassung Wassertarif SKR Nr. 11.31 per 1. Januar 2024
Der heute gültige Wassertarif, SKR Nr. 11.31, wurde vom Stadtrat mit Beschluss 138 vom 14. Mai 2018 auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
Um die einwandfreie Wasserlieferung auch künftig gewährleisten zu können, müssen die Preise erhöht werden. Zur Erhöhung führen höhere Finanzaufwendungen und dadurch gestiegene und weiter ansteigende Amortisations- und Kapitalfolgekosten für bereits getätigte und zukünftige Investitionen in die Infrastruktur gemäss Investitionsplanung.
Die jetzige Tariferhöhung beträgt durchschnittlich 30 %. Der Wasserpreis wird sich auch nach der Preiserhöhung schweizweit noch im unteren Preissegment bewegen.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Wassertarifblatt kann im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder online unter www.schlieren.ch, Aktuelles, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR Nr. 11.31 gültig ab 1. Januar 2024, eingesehen werden.
Stadtrat
17. November 2023
Um die einwandfreie Wasserlieferung auch künftig gewährleisten zu können, müssen die Preise erhöht werden. Zur Erhöhung führen höhere Finanzaufwendungen und dadurch gestiegene und weiter ansteigende Amortisations- und Kapitalfolgekosten für bereits getätigte und zukünftige Investitionen in die Infrastruktur gemäss Investitionsplanung.
Die jetzige Tariferhöhung beträgt durchschnittlich 30 %. Der Wasserpreis wird sich auch nach der Preiserhöhung schweizweit noch im unteren Preissegment bewegen.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Wassertarifblatt kann im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder online unter www.schlieren.ch, Aktuelles, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR Nr. 11.31 gültig ab 1. Januar 2024, eingesehen werden.
Stadtrat
17. November 2023