3. Mai. 2024, 00:01 Uhr
Planauflage: Erstellung von 6 Pagoden zu Sommerbeiz (temporär+befristet), Badenerstr. 6, 8952 Schlieren
Bauherr: Marco Lazri, Bahnhofstrasse 15, 8952 Schlieren
Projektverfasser: ArchiNet AG, Leutschenbachstrasse 55, 8050 Zürich
Projekt: Temporäre und befristete Erstellung von 6 Pagoden zu Sommerbeiz, Badenerstrasse 6, 8952 Schlieren (Zentrumszone: 1.10, ES III, Kat.-Nr: 9839)
Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6, zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verlangt.
Projektverfasser: ArchiNet AG, Leutschenbachstrasse 55, 8050 Zürich
Projekt: Temporäre und befristete Erstellung von 6 Pagoden zu Sommerbeiz, Badenerstrasse 6, 8952 Schlieren (Zentrumszone: 1.10, ES III, Kat.-Nr: 9839)
Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6, zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verlangt.